Finanzielle Unterstützung von Gerätereparaturen durch den Freistaat Sachsen
… Auszug aus den offiziellen Webseiten des Freistaats Sachsen – Quellenangaben siehe unten …
Wie funktioniert der Reparaturbonus?
Der Reparaturbonus ist ein Programm, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen. Es soll die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fördern, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
Um den Reparaturbonus erhalten zu können, müssen Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät (Liste siehe Rückseite) von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen. Sie können anschließend einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal der SAB stellen.
Voraussetzungen für eine Teilnahme
- Hauptwohnsitz in Sachsen: Der Reparaturbonus gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
- Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am Reparaturbonus teilzunehmen. Dies ist erforderlich, um eine rechtsverbindliche Einwilligung für die Förderung zu erhalten.
- Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro: Die Reparaturrechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro inklusive Umsatzsteuer aufweisen, um förderfähig zu sein. Rechnungen unter diesem Betrag sind nicht förderfähig.
- Förderhöhe: Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% der Reparaturkosten erstattet bekommen können, jedoch höchstens 200 Euro.
Belege und Unterlagen
Um online den Antrag für den Reparaturbonus stellen zu können, benötigen Sie lediglich eine elektronische oder gescannte Kopie Ihrer Reparaturrechnung.
Antragsverfahren und Formulare
Im Förderportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben einzutragen und die Reparaturrechnung online hochzuladen.
»Digitale Unterschrift«
Für den Antragsprozess wird Ihre Authentifizierung benötigt. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder nutzen Sie die elektronische Ausweisfunktion oder das VideoIdent-Verfahren. Weitere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie im Hilfebereich im Förderportal der SAB.
Auszahlung
Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags soll eine zeitnahe Auszahlung des Reparaturbonus erfolgen. Geplant ist die Auszahlung innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung.
Auszug aus der Liste der förderfähigen Elektro- / Elektronik-Geräte, die durch Elektro-Opel repariert werden können
… Auszug aus der in den Quellenangaben genannten Liste …
Hauptkategorie 1: Küchen- und Haushaltsgeräte
* Geschirrspüler
* Elektroherd, Backofen, Kochfeld
* Dunstabzugshaube
* Kühl-, Gefriergeräte
Hauptkategorie 4: Reinigungsgeräte
* Waschmaschine
* Wäschetrockner
* Waschtrockner
Sonstige Geräte:
* höherwertige Kleingeräte
* höherwertige Leuchten
Quellenangaben
Die in dieser Seite enthaltenen Informationen stellen nur einen Auszug dar und sind den offiziellen Webseiten zum Stand 27.09.2023 entnommen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1034764
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-reparaturbonus-fuer-elektro-und-elektronikgeraete.html
Die förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie auf der Webseite:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1034764/1055486
Der Antrag kann ausschließlich über das Portal der SAB eingereicht werden:
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Weitere Informationen zur „Digitalen Unterschrift“ finden Sie im FAQ-Bereich:
https://www.sab.sachsen.de/foerderportal-hilfebereich